Rechtsprechung
BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Schadensersatzansprüche gegen Drittschuldner und Kostenfestsetzungsverfahren
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Festsetzung von Kosten nach einer erfolglosen Drittschuldnerklage; Unabhängigkeit des Kostenfestsetzungsverfahrens von der Kostengrundentscheidung
- Judicialis
ArbGG § 12a Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2; ; ZPO § 104; ; ZPO § 105; ; ZPO § 840
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozessrecht - Schadensersatzansprüche gegen Drittschuldner und Kostenfestsetzungsverfahren
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kostenfestsetzungsverfahren: Schadenersatzansprüche gegen Drittschuldner sind keine der Kostenfestsetzung unterliegende Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 12.04.2005 - 1 Ca 3034/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 4 Ta 141/05
- BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 717
- NZA 2006, 343
- DB 2006, 224
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90
Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung
Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05
Das entspricht auch dem Zweck dieser Bestimmung, beide Parteien im arbeitsgerichtlichen Verfahren durch Freistellung von Kosten der Prozessbevollmächtigten in der ersten Instanz vor überhöhten Kostenrisiken zu bewahren (BAG 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - BAGE 65, 139).Mit dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts (16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - BAGE 65, 139) ist davon auszugehen, dass die aus § 12a ArbGG folgende Wertung, die in der Regelung nur die obsiegende Partei betrifft, der Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruchs nicht entgegensteht.
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 4 Ta 141/05
Kostenfestsetzung im Drittschuldnerprozess
Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Juli 2005 - 4 Ta 141/05 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen
Die Vorschrift enthält eine Einschränkung dessen, was außergerichtliche erstattbare Kosten sind (vgl. zur Systematik BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - NJW 2006, 717, zu II 2 b aa und bb der Gründe).Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Kostenfestsetzungsverfahrens, Rechtsfragen zu klären, die außerhalb der die Höhe der erstattungsfähigen Kosten regelnden Bestimmungen liegen (vgl. BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - NJW 2006, 717, zu II 2 b cc der Gründe).
- BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14
Beschwerdeverfahren - Kostenerstattung
Sie findet auch dann Anwendung, wenn der Prozess ohne Obsiegen einer Partei endet (BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - Rn. 14) . - AG Wermelskirchen, 21.06.2012 - 2a C 322/11
Schadensersatzanspruch aus § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf Erstattung der …
Dem hat sich die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BAG v. 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 -, NZA 2006, 343; LAG Düsseldorf v. 14.02.1995 - 16 Sa 1996/94 -, juris;… Erfurter Kommentar/Koch, 12. Auflage 2012, § 12a ArbGG Rn. 2; Zöller a.a.o.).Sie enthält jedoch keine Wertung zu der Frage, ob Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein sollen, wenn jemand einen Dritten in eine unnötige Prozessführung treibt (BAG v. 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 -, NZA 2006, 343).
- BAG, 01.06.2023 - 9 AZB 1/23
Bindung an die Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren - …
Sie ist selbst dann bindend, wenn sie unrichtig oder unzulässig ist (vgl. BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - Rn. 9) . - LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
Kostenfestsetzung - Drittschuldnerklage
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 17 Ta 1310/17
Kostenentscheidung - Drittschuldnerklage ohne Drittschuldnerklärung - …
Dieser Schaden besteht vor allem in den Kosten des vom Gläubiger gegen den Drittschuldner unnütz geführten Einziehungsrechtsstreits (BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 - juris, Rdnr. 16). - LAG Hamm, 21.09.2006 - 16 Sa 86/06
Kein Haftungsprivileg bei Schadensersatzansprüchen unter Arbeitskollegen
Durch die Regelung des § 12 a ArbGG soll eine Verbilligung des erstinstanzlichen Verfahrens vor den Gerichten für Arbeitssachen erzielt werden (vgl. hierzu BAG vom 30.04.1992 - 8 AZR 288/91 - NZA 1992, 1101; siehe zuletzt BAG v. 27.10.2005 - 8 AZR 546/03 - NZA 2006, 259; siehe auch BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 - NZA 2006, 343). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2007 - 7 Ta 176/07
Zum Kostenerstattungsanspruch des Drittschuldners gegen den Kläger der …
Unabhängig hiervon können Schadenersatzansprüche gegen einen Drittschuldner auch nicht im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens festgesetzt werden (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 - = NZA 2006, 343). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.12.2021 - 2 Ta 37/21
Kostengrundentscheidung - Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für Hinzuziehung …
Das gilt auch dann, wenn der Prozess ohne Obsiegen einer Partei - beispielsweise bei Erledigterklärung - endet (BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 3 AZB 45/05 - Rn. 13, 14, juris).
Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
BetrVG § 23 Abs. 3 BetrVG § 75 Abs. 1 BetrVG § 80 Abs. 2 S. 2
BetrVG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Antrags auf Untersagung einer Verlagerung der Beschäftigten auf eine andere Firma wegen Teilnahme an einem Streik im Wege des einstweiligen Rechtsschutz; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auf Unterlassung von Maßnahmen; Anspruch auf Unterlassung des ...
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 23 Abs. 3, 75 Abs. 1, 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG
Betriebsrat - Unterlassungsanspruch - Antrag - Bestimmtheit - Betriebsübergang - Verkaufsverträge
- Judicialis
BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 75 Abs. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2 S. 2
- rechtsportal.de
Betriebsverfassung, Unterlassungsanspruch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Leitsatz)
Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Bestimmtheit des Antrages, einstweilige Verfügung, Benachteiligung wegen gewerkschaftlicher Betätigung, Herausgabeanspruch von Überleitungsverträgen nach Betriebsübergang, Verfügungsanspruch auf Unterlassung nach Durchführung
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 16.08.2005 - 2 BVGa 5/05
- LAG Nürnberg, 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05
Papierfundstellen
- NZA 2006, 343 (Ls.)
- NZA-RR 2006, 137
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04
Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang
Auszug aus LAG Nürnberg, 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05
Waren sie falsch, so bleibt ihnen das Widerspruchsrecht erhalten (BAG vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04, EzA-Schnelldienst 12/2005, S. 3). - BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01
Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer …
Auszug aus LAG Nürnberg, 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05
§ 75 BetrVG begründet aber kein Mitbestimmungsrecht auf Unterlassung von Maßnahmen, in denen der Betriebsrat eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes oder eine Maßregelung von Arbeitnehmern sieht (so schon BAG vom 10.11.1987, 1 ABR 55/86, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 19; BAG vom 28.05.2002, 1 ABR 32/01, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 29;… a.A. Fitting u.a., a.a.O., § 75 Rn. 99;… Kreutz in GK-BetrVG, a.a.O., § 75 Rn. 136 ff.). - BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86
Durchführung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Nürnberg, 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05
§ 75 BetrVG begründet aber kein Mitbestimmungsrecht auf Unterlassung von Maßnahmen, in denen der Betriebsrat eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes oder eine Maßregelung von Arbeitnehmern sieht (so schon BAG vom 10.11.1987, 1 ABR 55/86, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 19; BAG vom 28.05.2002, 1 ABR 32/01, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 29;… a.A. Fitting u.a., a.a.O., § 75 Rn. 99;… Kreutz in GK-BetrVG, a.a.O., § 75 Rn. 136 ff.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 21 TaBV 336/15
Allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch - Betriebsrat - Grundsätze …
Denn, wenn der Betriebsrat über § 75 Abs. 1 BetrVG - unabhängig davon, ob eigene Beteiligungsrechte betroffen sind - das Recht hätte, vom Arbeitgeber zu verlangen, jegliche sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Betriebsangehörigen abzustellen bzw. zu unterlassen, liefe dies letztlich auf die Befugnis des Betriebsrats hinaus, die individuellen Interessen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an deren Stelle wahrzunehmen (ähnlich auch LAG Nürnberg vom 31.08.2005 - 6 TaBV 41/05 - Rn. 25 zitiert nach juris, LAGE § 23 BetrVG 2001 Nr. 4).